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   BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00   

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https://dejure.org/2000,13570
BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00 (https://dejure.org/2000,13570)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.2000 - 7 B 109.00 (https://dejure.org/2000,13570)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 2000 - 7 B 109.00 (https://dejure.org/2000,13570)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG) - Enteignung eines Grundstücks auf Grund einer Aufbaumaßnahme - Inanspruchnahme eines Grundstücks wegen Überschuldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00
    Bereits aufgrund dieser Feststellungen scheidet eine Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG aus; denn diese Vorschrift verlangt auch in Enteignungsfällen, dass die vorhandene Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen ist (grundlegend Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - S. 4).
  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 20.96

    Offene Vermögensfragen - Restitutionsausschluß wegen Verwendung im komplexen

    Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00
    "eine Modernisierung eines Hauses, die durch staatliche Organe im Rahmen einer so bezeichneten komplexen Modernisierung vorgeschrieben, für notwendig erachtet und in die Wege geleitet wurde, als 'staatlich angeordnet' im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 102, 288) zu werten ist,".
  • BVerwG, 01.09.1998 - 7 B 167.98
    Auszug aus BVerwG, 10.11.2000 - 7 B 109.00
    Bereits aufgrund dieser Feststellungen scheidet eine Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG aus; denn diese Vorschrift verlangt auch in Enteignungsfällen, dass die vorhandene Überschuldung wesentliche Ursache für den Eigentumsverlust gewesen ist (grundlegend Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 ; Beschluss vom 1. September 1998 - BVerwG 7 B 167.98 - S. 4).
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